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   BVerwG, 23.05.1962 - VI C 81.61   

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https://dejure.org/1962,1239
BVerwG, 23.05.1962 - VI C 81.61 (https://dejure.org/1962,1239)
BVerwG, Entscheidung vom 23.05.1962 - VI C 81.61 (https://dejure.org/1962,1239)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Mai 1962 - VI C 81.61 (https://dejure.org/1962,1239)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Wahrnehmung der Obliegenheiten mehrerer Ämter

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 08.11.1961 - VI C 30.60
    Auszug aus BVerwG, 23.05.1962 - VI C 81.61
    Nach der Rechtsprechung der für das Recht des öffentlichen Dienstes zuständigen Senate des Bundesverwaltungsgerichts setzt diese Alternative nicht die Identität zwischen dem tatsächlich ausgeübten und dem später übertragenen Amt voraus, vielmehr sind auch Zeiten anzurechnen, in denen ein beförderungsreifer Beamter, dessen Beförderung sich aus nicht in seiner Person liegenden Gründen verzögert hat, vor der Beförderung in ein planstellenmäßig eingerichtetes Amt ohne mehr als geringfügige zeitliche Unterbrechung die Obliegenheiten eines dem Beförderungsamt gleichwertigen und annähernd gleichartigen Amtes tatsächlich wahrgenommen hat; vgl. zur Entwicklung der Rechtsprechung BVerwGE 5, 86 [92]; 8, 40; 11, 233; Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Dezember 1960 - BVerwG VI C 164.57 -, vom 8. November 1961 - BVerwG VI C 30.60 -, vom 28. März 1961 - BVerwG II C 51.59 -, vom 20. März 1961 - BVerwG II C 209.57 - und vom 26. Oktober 1961 - BVerwG II C 114.61 -.

    Auf die mögliche Bedeutung dieses Umstandes ist im Urteil des erkennenden Senats vom 8. November 1961 - BVerwG VI C 30.60 - hingewiesen.

  • BVerwG, 24.05.1957 - VI C 395.56
    Auszug aus BVerwG, 23.05.1962 - VI C 81.61
    Nach der Rechtsprechung der für das Recht des öffentlichen Dienstes zuständigen Senate des Bundesverwaltungsgerichts setzt diese Alternative nicht die Identität zwischen dem tatsächlich ausgeübten und dem später übertragenen Amt voraus, vielmehr sind auch Zeiten anzurechnen, in denen ein beförderungsreifer Beamter, dessen Beförderung sich aus nicht in seiner Person liegenden Gründen verzögert hat, vor der Beförderung in ein planstellenmäßig eingerichtetes Amt ohne mehr als geringfügige zeitliche Unterbrechung die Obliegenheiten eines dem Beförderungsamt gleichwertigen und annähernd gleichartigen Amtes tatsächlich wahrgenommen hat; vgl. zur Entwicklung der Rechtsprechung BVerwGE 5, 86 [92]; 8, 40; 11, 233; Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Dezember 1960 - BVerwG VI C 164.57 -, vom 8. November 1961 - BVerwG VI C 30.60 -, vom 28. März 1961 - BVerwG II C 51.59 -, vom 20. März 1961 - BVerwG II C 209.57 - und vom 26. Oktober 1961 - BVerwG II C 114.61 -.
  • BVerwG, 07.12.1960 - VI C 164.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1962 - VI C 81.61
    Nach der Rechtsprechung der für das Recht des öffentlichen Dienstes zuständigen Senate des Bundesverwaltungsgerichts setzt diese Alternative nicht die Identität zwischen dem tatsächlich ausgeübten und dem später übertragenen Amt voraus, vielmehr sind auch Zeiten anzurechnen, in denen ein beförderungsreifer Beamter, dessen Beförderung sich aus nicht in seiner Person liegenden Gründen verzögert hat, vor der Beförderung in ein planstellenmäßig eingerichtetes Amt ohne mehr als geringfügige zeitliche Unterbrechung die Obliegenheiten eines dem Beförderungsamt gleichwertigen und annähernd gleichartigen Amtes tatsächlich wahrgenommen hat; vgl. zur Entwicklung der Rechtsprechung BVerwGE 5, 86 [92]; 8, 40; 11, 233; Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Dezember 1960 - BVerwG VI C 164.57 -, vom 8. November 1961 - BVerwG VI C 30.60 -, vom 28. März 1961 - BVerwG II C 51.59 -, vom 20. März 1961 - BVerwG II C 209.57 - und vom 26. Oktober 1961 - BVerwG II C 114.61 -.
  • BVerwG, 20.03.1961 - II C 209.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1962 - VI C 81.61
    Nach der Rechtsprechung der für das Recht des öffentlichen Dienstes zuständigen Senate des Bundesverwaltungsgerichts setzt diese Alternative nicht die Identität zwischen dem tatsächlich ausgeübten und dem später übertragenen Amt voraus, vielmehr sind auch Zeiten anzurechnen, in denen ein beförderungsreifer Beamter, dessen Beförderung sich aus nicht in seiner Person liegenden Gründen verzögert hat, vor der Beförderung in ein planstellenmäßig eingerichtetes Amt ohne mehr als geringfügige zeitliche Unterbrechung die Obliegenheiten eines dem Beförderungsamt gleichwertigen und annähernd gleichartigen Amtes tatsächlich wahrgenommen hat; vgl. zur Entwicklung der Rechtsprechung BVerwGE 5, 86 [92]; 8, 40; 11, 233; Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Dezember 1960 - BVerwG VI C 164.57 -, vom 8. November 1961 - BVerwG VI C 30.60 -, vom 28. März 1961 - BVerwG II C 51.59 -, vom 20. März 1961 - BVerwG II C 209.57 - und vom 26. Oktober 1961 - BVerwG II C 114.61 -.
  • BVerwG, 28.03.1961 - II C 51.59
    Auszug aus BVerwG, 23.05.1962 - VI C 81.61
    Nach der Rechtsprechung der für das Recht des öffentlichen Dienstes zuständigen Senate des Bundesverwaltungsgerichts setzt diese Alternative nicht die Identität zwischen dem tatsächlich ausgeübten und dem später übertragenen Amt voraus, vielmehr sind auch Zeiten anzurechnen, in denen ein beförderungsreifer Beamter, dessen Beförderung sich aus nicht in seiner Person liegenden Gründen verzögert hat, vor der Beförderung in ein planstellenmäßig eingerichtetes Amt ohne mehr als geringfügige zeitliche Unterbrechung die Obliegenheiten eines dem Beförderungsamt gleichwertigen und annähernd gleichartigen Amtes tatsächlich wahrgenommen hat; vgl. zur Entwicklung der Rechtsprechung BVerwGE 5, 86 [92]; 8, 40; 11, 233; Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Dezember 1960 - BVerwG VI C 164.57 -, vom 8. November 1961 - BVerwG VI C 30.60 -, vom 28. März 1961 - BVerwG II C 51.59 -, vom 20. März 1961 - BVerwG II C 209.57 - und vom 26. Oktober 1961 - BVerwG II C 114.61 -.
  • BVerwG, 26.10.1961 - II C 114.61

    Bestehen eines unmittelbaren zeitlichen Zusammenhangs zwischen der Wahrnehmung

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1962 - VI C 81.61
    Nach der Rechtsprechung der für das Recht des öffentlichen Dienstes zuständigen Senate des Bundesverwaltungsgerichts setzt diese Alternative nicht die Identität zwischen dem tatsächlich ausgeübten und dem später übertragenen Amt voraus, vielmehr sind auch Zeiten anzurechnen, in denen ein beförderungsreifer Beamter, dessen Beförderung sich aus nicht in seiner Person liegenden Gründen verzögert hat, vor der Beförderung in ein planstellenmäßig eingerichtetes Amt ohne mehr als geringfügige zeitliche Unterbrechung die Obliegenheiten eines dem Beförderungsamt gleichwertigen und annähernd gleichartigen Amtes tatsächlich wahrgenommen hat; vgl. zur Entwicklung der Rechtsprechung BVerwGE 5, 86 [92]; 8, 40; 11, 233; Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Dezember 1960 - BVerwG VI C 164.57 -, vom 8. November 1961 - BVerwG VI C 30.60 -, vom 28. März 1961 - BVerwG II C 51.59 -, vom 20. März 1961 - BVerwG II C 209.57 - und vom 26. Oktober 1961 - BVerwG II C 114.61 -.
  • BVerwG, 09.07.1964 - II C 56.61
    Das Verwaltungsgericht hat schließlich nicht berücksichtigt, daß in die Jahresfrist des § 109 Abs. 2 (3. Alternative) BBG solche vor der letzten Beförderung liegenden Zeiten nicht einzubeziehen sind, in denen diese Beförderung aus in der Person des Betroffenen liegenden Gründen (z.B. mangels hinreichenden Dienstalters oder ausreichender Bewährung oder Schulung) nach dem einschlägigen Dienstrecht oder nach der Verwaltungsübung nicht vorgenommen werden durfte, in denen der Betroffene mithin noch nicht "beförderungsreif" war (vgl. insbesondere BVerwGE 11, 233 [BVerwG 10.11.1960 - II C 44/59] [236]; BVerwG, Urteile vom 20. März 1961 - BVerwG II C 209.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 109 BBG Nr. 8] und vom 23. Mai 1962 - BVerwG VI C 81.61 -).
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